Immobilie vermieten
Wer eine Immobilie vermieten möchte, muss von der Immobilienanzeige bis zum abschließenden Mietvertrag einiges beachten. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Vermietung. Wer eine Wohnung selbst vermieten möchte, kann die Wohnung auf Immobilienportalen zur Miete inserieren. Dabei sollten professionelle Fotos, ein grafisch aufbereiteter Grundriss sowie ein aussagekräftiges Exposé die Basis bilden.
Die Vermietung einer Immobilie ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Einen Schutz bietet die Inanspruchnahme eines Immobilienmaklers. Makler haben durch langjährige Berufserfahrung eine gute Menschenkenntnis entwickelt und können so eine entscheidende Hilfestellung bei der Auswahl geben. Darüber hinaus holen Immobilienmakler vertragsrelevante Informationen über die Mietinteressenten ein. Des Weiteren unterstützen gute Makler bei allen Anliegen von den Besichtigungsterminen bis hin zum Vertragsabschluss.
Was muss ich tun, wenn ich eine Wohnung vermieten will?
Die dauerhafte Vermietung einer Immobilie ist eine zeitintensive Angelegenheit, dessen sollten Sie sich bereits vor der Investition in Immobilien bewusst sein. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den besten Mieter finden, holen Sie sich Unterstützung von einem Immobilienmakler für die Vermietung. Er hat professionelle Mittel, um die Mietinteressenten zu überprüfen und Sie sparen viel Zeit und Ärger bei der Mietersuche.
Um einen angemessenen Mietpreis, sowohl für Sie als auch den Mieter zu finden, sollten Sie sich zuerst einen Überblick über den aktuellen Mietmarkt verschaffen. Des Weiteren sind für die Miethöhe die Größe und Ausstattung der Wohnung sowie Lage und Zustand des Wohngebäudes ausschlaggebend. Erwähnen Sie besondere Vorzüge Ihrer Wohnung. Eine Einbauküche ist beispielsweise ein wohnwerterhöhendes Merkmal und rechtfertigt einen höheren Mietpreis.
Überlegen Sie sich, wer in die freie Immobilie einziehen soll und schneiden Sie die Anzeige auf die Zielgruppe zu. Schwebt Ihnen eine Familie vor, weisen Sie auf vorhandene Schulen und Kindergärten hin. Fragen Sie sich, wer am besten zu den anderen Anwohnern passen könnte. So können Sie Konflikten unter den Mietern vorbeugen.
Machen Sie sich im Vorfeld eine Liste der Kriterien, die für Sie wichtig sind. Laden Sie nur vielversprechende Bewerber ein. Die Wohnung sollte ansprechend hergerichtet sein, wenn die potenziellen Mieter sie betreten.
Haben Sie einen passenden Kandidaten für die Vermietung der Wohnung gefunden, steht als nächstes die Wohnungsübergabe an. Zu diesem Zeitpunkt sollten Ihnen die Mietkaution, sowie die erste Monatsmiete des Mieters vorliegen. Besonders wichtig bei einer Wohnungsübergabe ist ein ausführliches Übergabeprotokoll, welches zum einen spätere Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vorbeugt sowie für die Abrechnung der Nebenkosten, die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser festhält.
Was muss ich als Vermieter alles wissen?
Wer eine Wohnung vermieten möchte, sollte auch selbst einen guten Eindruck bei den Interessenten hinterlassen und die Wohnung in einem guten Zustand präsentieren. Eine eigene Immobilie zu vermieten, erfordert einiges an Vorbereitung und Fachwissen.
Gilt in Ihrem Ort die Mietpreisbremse, ist es wichtig, einen Blick in den Mietspiegel zu werfen. So erfahren Sie, wie hoch die neue Miete maximal ausfallen darf. Der von Ihnen festgelegte Mietpreis darf dabei nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In einem Ort ohne Mietpreisbremse dagegen darf die von Ihnen festgelegte Miete höchstens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Im Mietvertrag haben beide Parteien die Möglichkeit, individuelle Absprachen festzuhalten. Doch nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist automatisch rechtsgültig. Besonders wenn der Mieter unverhältnismäßig benachteiligt wird, entscheiden viele Gerichte zu seinen Gunsten.
Die Mietkaution bietet Ihnen eine finanzielle Sicherheit, wenn im Laufe des Mietverhältnisses rückständige Mieten oder Ansprüche aus Nebenkostenabrechnung entstanden sind. Die Kaution darf höchstens das Dreifache einer Monatsmiete betragen.
Beim Einschalten eines Maklers gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Ziel des Gesetzes ist es, den Mieter vor ungerechtfertigten Belastungen zu schützen, indem verhindert wird, dass ein Vermieter die Maklerprovision einfach an den Mieter weitergibt.
Vermieten mit Makler
Unterschätzen Sie nicht den Aufwand der Vermietung Ihrer Immobilie. Der Vermietungsprozess sollte nicht unüberlegt gestartet werden, da er viele Fehlerquellen und finanzielle Risiken beinhaltet. Mit einem professionellen Makler sichern Sie sich wertvolle Vorteile.
Wir von Philipp Zimmermann Immobilien kennen uns auf dem regionalen Immobilienmarkt hervorragend aus. Wir wissen genau, für welche Zielgruppe Ihr Mietangebot interessant ist und sorgen so für eine schnelle und effiziente Abwicklung. Mit professionellen Fotos und hochwertig aufbereiteten Unterlagen machen wir Ihre Immobilie bekannt und führen das Vorhaben zum Erfolg.
Begriffserklärung
*Unter dem Begriff der Mietkaution ist eine klassische Sicherheitsleistung zu verstehen. Die Kaution dient zur Sicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Miete nicht zahlt. Die Mietkaution darf das Dreifache der Monatsmiete bei Wohnraummiete nicht übersteigen.
*Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass die Mieten von Wohnungen über ein gewisses Maß hinaus ansteigen. Über die Umsetzung der Mietpreisbremse entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung.
*Ein Mietvertrag hält fest, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben. Auch wenn es rechtens ist, diese Regelungen mündlich zu vereinbaren, hat sich die schriftliche Form durchgesetzt. In der Regel ist ein Mietvertrag unbefristet.
*Das Bestellerprinzip ist im Wohnungsvermittlungsgesetz in §2 Absatz 1a geregelt. Die Kosten für den Immobilienmakler übernimmt beim Mieten und Vermieten derjenige, der den Makler beauftragt.
Beratungsgespräch
Herzlichst, Ihr Philipp Zimmermann
PS: Nehmen Sie gleich heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch Kontakt mit uns auf!
Wohnung oder Haus vermieten
Gerne beraten wir Sie telefonisch
+49 7531 91852 0
Mo – Sa: 08.30 – 12.30 Uhr & 13.30 – 17.30 Uhr
Zum Kontakt