Grundstück erfolgreich verkaufen
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen möchten, sollten Sie sich gut vorbereiten. Ein Grundstücksverkauf ist zwar nicht so kompliziert wie der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, dennoch sind Laien schnell überfordert. Ein erfahrender Makler wird Ihnen dabei helfen den Verkauf schnell, unkompliziert und erfolgreich abzuwickeln. Wenn Sie sich gegen einen professionellen Immobilienmakler und für den selbständigen Verkauf Ihres Grundstücks entscheiden, müssen Sie viele Aufgaben alleine bewältigen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Sie sich vorher Gedanken darüber machen, ob Sie die notwendigen Fachkenntnisse sowie Zeit besitzen.
Was ist mein Grundstück wert?
Zunächst stellt sich die Frage, was für ein Grundstück Sie besitzen. Es gibt unterschiedliche Typen von Grundbesitz, die jeweils unterschiedlich bewertet werden. Steht das Grundstück als potenzielles Bauland zu Verfügung oder ist das Grundstück bereits bebaut? Je mehr Wohn- bzw. Gewerbefläche auf einem unbebauten Grundstück entstehen darf, desto interessanter wird es für Kapitalanleger. Für Käufer ist es wichtig zu wissen, was sie mit dem Grundstück anfangen können. In der Regel wird der Grundstückspreis von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Ein erster Anhaltspunkt für den erzielbaren Verkaufspreis eines Grundstücks ist der Bodenrichtwert. Der Richtwert wird von der Gemeinde auf Basis tatsächlicher, in der Vergangenheit erzielter Verkaufspreise ermittelt. Vor allem aber entscheidet die Lage des betreffenden Grundstücks darüber, ob der Wert deutlich über oder unter einem bestimmten Richtwert liegt.
Ein weiterer Punkt für den erzielbaren Verkaufspreis ist die Bebaubarkeit des Grundstücks. So kann auch der tatsächliche, marktübliche Quadratmeterpreis eines Grundstücks erheblich vom Bodenrichtwert abweichen. Wer ein Grundstück verkaufen möchte, das nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Bauträger interessant ist, kann mit einem weitaus höheren Preis rechnen.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Grundstück verkaufen will?
Wenn Sie das Grundstück verkaufen möchten, gilt es auf einige Dinge zu achten. Was diese Dinge sind und weitere nützliche Informationen, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag bereit.
Eine Möglichkeit, ihr Grundstück zu verkaufen, sind Anzeigen im Internet und in der Zeitung. Es gibt verschiedenste Internetseiten, auf denen man kostenlos sein Grundstück zum Verkauf anbieten kann. Zeitungsanzeigen sind meistens relativ teuer und weniger erfolgreich als ein Inserat im Internet.
Finden Sie die richtige Zielgruppe! Um herauszufinden, welche die passende Zielgruppe für Ihr Grundstück ist, sollte zunächst geklärt werden, wie die Fläche in Zukunft genutzt werden kann. Wenn für Ihre Region kein Bebauungsplan vorliegt, sollten Sie noch vor Beginn der Verkaufsaktivitäten eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt stellen.
Darüber hinaus sind mit dem Verkauf eines Grundstücks einige Behördengänge verbunden. Wenn Sie ein Grundstück verkaufen sind folgende Unterlagen nötig:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
- Baulastenauskunft
- Grundsteuerbescheid
- Erschließungsnachweise
- Baugenehmigung oder Bauvoranfrage
Ein professioneller und vor Ort gut vernetzter Makler unterstützt Sie dabei, die Anfragen bei der örtlichen Behörde zu stellen.
Welche Kosten fallen bei einem Grundstücksverkauf an?
Möchten Sie Ihr Grundstück verkaufen, fallen unterschiedliche Kosten an.
Erschließung: Falls Ihr Grundstück noch erschlossen werden muss, werden hier die meisten und größten Kosten für Sie verursacht. Dazu zählen alle Maßnahmen, die ein Grundstück erst bebaubar und nutzbar machen, wie der Wasser-, Strom- oder Internetanschluss oder auch der Anschluss an das Straßennetz. Den Erschließungsbetrag zahlen Sie an die Gemeinde.
Amtliche Dokumente: Außerdem trägt der Verkäufer die Kosten für die Beschaffung der benötigten Unterlagen zum Grundstücksverkauf sowie die Kosten für die Löschung einer Grundschuld aus dem Grundbuch.
Makler: Falls Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihres Grundstücks beauftragen, fallen je nach Bundesland noch Maklerkosten an. Es fällt eine Provision für den Verkäufer von 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis an.
Notar: Notarkosten trägt normalerweise der Käufer. Diese betragen in der Regel etwa 1,5 % des Verkaufspreises.
Wann ist ein Grundstücksverkauf steuerfrei?
Bei bebauten Grundstücken wird die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) nur dann erhoben, wenn es sich nicht um den Hauptwohnsitz oder ein selbst hergestelltes Gebäude handelt.
Falls das Grundstück weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz war, müssen Sie auf den Gewinn eine Spekulationssteuer zahlen. Eine Ausnahme sind geerbte Grundstücke. In diesem Fall erben Sie auch die Spekulationsfrist der Verstorbenen. Waren diese länger als zehn Jahre Eigentümer, entfällt die Steuer.
Grundstück verkaufen mit einem Makler!
Wie Sie sehen verkauft man ein Grundstück nicht unbedingt im Handumdrehen. Einige Schritte und Regeln sind dabei zu beachten, um keine Komplikationen oder gar Gesetzesbrüche zu begehen. Sind einige Unsicherheiten da, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Makler zur Seite zu haben, der Ihnen dabei hilft, Ihr Grundstück zu verkaufen.
Ein Makler hat bereits Erfahrung mit dem Verkauf von Grundstücken und kann Sie während des gesamten Ablaufs unterstützen. Die für den Verkauf notwendigen Dokumente und vor allem Erhebung der erforderlichen Daten besorgt und ermittelt Ihr Makler. Sie sparen somit viel Zeit und Mühe. Zudem erstellt er eine fundierte Wertermittlung Ihres Grundstücks, die dabei hilft, Kaufinteressenten zu finden. Der Immobilienmakler übernimmt die Verkaufsabwicklung und erzielt den für Sie optimalen Erlös.
Begriffserklärung
*Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für Grundstücke in einer bestimmten Richtwertzone. Er wird von Gutachterausschüssen der jeweiligen Gemeinden anhand tatsächlicher Verkäufe in einem bestimmten Zeitraum ermittelt, und zwar jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres.
*Mit der Bauvoranfrage kann die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens bereits vor Baubeginn und vor der detaillierten Bauplanung geklärt werden.
*Die Spekulationssteuer wird nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) auf die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erhoben. Veräußern Sie ein privates Grundstück innerhalb von 10 Jahren, nachdem Sie es gekauft haben, liegt ein Spekulationsgeschäft vor.
Beratungsgespräch
Herzlichst, Ihr Philipp Zimmermann
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